Lösungen zu individuellen Steuerfragen, etwa
Getreu dem Motto „Damit Ihr Wille gilt.“ bieten wir Ihnen unsere Leistungen als Testamentsvollstrecker und General- bzw. Vorsorgebevollmächtigte an.
Als Generalbevollmächtigte übernehmen wir zu Lebzeiten Verantwortung für unsere Mandanten, sowohl in persönlichen als auch vermögensrechtlichen Angelegenheiten, um den Vollmachtgeber im Ernstfall vor Fremdbestimmung zu schützen. Ein intensiver und transparenter Beratungsprozess stellt sicher, dass realisierbare Wünsche des Mandanten erfüllt werden.
Als Testamentsvollstrecker treten wir dafür ein, dass der letzte Wille des Verstorbenen entsprechend seiner Vorgaben konsequent umgesetzt wird.
In unserer Kanzlei hat sich Herr Steuerberater Peter Hinrich Meier auf den Bereich der Testamentsvollstreckung und der Ausübung von Vorsorgevollmachten spezialisiert und im Jahr 2010 die Zusatzqualifikation Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) erworben. Herr Meier ist zudem Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. mit Sitz in Bonn (www.agt-ev.de) und erster Vorsitzender des Verbandes berufsmäßig Bevollmächtigter e.V. mit Sitz in Berlin (www.vbb-verband.de).